Autoführerscheine
Klasse B (auch Automatik)
Fahrzeug
- KFZ bis 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht
- mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
- max. 8 Sitzplätze außer Fahrersitz
- Kombination aus Zugfahrzeug Klasse B und Anhänger > 750 kg zulässiges Gesamtgewicht (bis 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht des Gespanns)
Alter
- ab 18 Jahre
theoretische Ausbildung [á 90 min]
- 12 Stunden Grundstoff
- 2 Stunden klassenspezifischer Stoff
praktische Ausbildung [á 45 min]
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Besonderheiten
- Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen.
- Einschluss L und AM
Klasse BF17
Fahrzeug
- KFZ bis 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht
- mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
- max. 8 Sitzplätze außer Fahrersitz
- Kombination aus Zugfahrzeug Klasse B und Anhänger > 750 kg zulässiges Gesamtgewicht (bis 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht des Gespanns)
Alter
- ab 17 Jahre
theoretische Ausbildung [á 90 min]
- 12 Stunden Grundstoff
- 2 Stunden klassenspezifischer Stoff
praktische Ausbildung [á 45 min]
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Besonderheiten
- Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen.
- Einschluss L und AM
Klasse BE
Fahrzeug
- Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und Anhänger zwischen 750 kg und 3500 kg (zulässiges Gesamtgewicht), die nicht unter Klasse B bzw. B96 fällt
Alter
- ab 18 Jahre
theoretische Ausbildung [á 90 min]
- entfällt bei Vorbesitz Klasse B
praktische Ausbildung [á 45 min]
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrten
- 1 Nachtfahrten
Besonderheiten
- Bei Lkw mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängerlast max. das 1,5fache des zugelassenen Gesamtgewichts des ziehenden Fahrzeugs betragen.
- Der Antrag auf Klasse BE kann zusammen mit dem Antrag auf Klasse B gestellt werden. Die Prüfung der Klasse BE darf aber erst abgelegt werden, wenn die der Klasse B bestanden ist.
- Vorbesitz Klasse B ist Voraussetzung
Motorradführerscheine
Klasse A
Fahrzeug
- Krafträder (Motorräder), auch mit Beiwagen
- Hubraum > 50cm³ bzw. Geschwindigkeit > 45 km/h
- dreirädrige Kfz mit Leistung > 15 kW
- ohne Leistungsbeschränkung nach oben
Alter
- 24 Jahre für Motorräder (bei Direkteinstieg)
- 21 Jahre für dreirädrige Kfz
- 20 Jahre bei min. 2 Jahren Vorbesitz A2
theoretische Ausbildung [á 90 min]
- 12 Stunden Grundstoff
- 4 Stunden klassenspezifischer Stoff
- bei min. 2 Jahre Vorbesitz A2: theoretische Ausbildung nicht vorgeschrieben
praktische Ausbildung [á 45 min]
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
- bei Vorbesitz A2 (weniger als 2 Jahre) oder Vorbesitz A1:
- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Nachtfahrt
- bei min. 2 Jahren Vorbesitz A2: keine praktische Ausbildung vorgeschrieben
Besonderheiten
- Einschluss A1 und AM
Klasse A2
Fahrzeug
- Krafträder mit und ohne Beiwagen
- ab 50 ccm Hubraum
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit > 45 km/h
- Leistung nicht mehr als 35 kW; Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg
Alter
- ab 18 Jahre
theoretische Ausbildung [á 90 min]
- 12 Stunden Grundstoff
- 4 Stunden klassenspezifischer Stoff
- bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz A1: theoretische Ausbildung nicht vorgeschrieben
praktische Ausbildung [á 45 min]
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
- bei Vorbesitz A1 (weniger als 2 Jahre):
- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Nachtfahrt
- bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz A1: praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben
Besonderheiten
- Einschluss A1 und AM
Klasse A1
Fahrzeug
- Leichtkrafträder zwischen 50 ccm und 125 ccm Hubraum
- Leistung bis 11 kW und Leistungsgewicht bis 0,1 kW/kg
- dreirädrige Kfz bis 15 kW
Alter
- ab 16 Jahre
theoretische Ausbildung [á 90 min]
- 12 Stunden Grundstoff
- 4 Stunden klassenspezifischer Stoff
- praktische Ausbildung [á 45 min]
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Besonderheiten
- Einschluss AM
Klasse AM
Fahrzeug
- zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder (Mopeds / Mokicks / Trikes) und Fahrräder mit Hilfsmotor
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads) mit max. 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen Batterien nicht eingeschlossen)
- maximaler Hubraum 50 ccm bzw. maximale Nennleistung 4 kW
- bauartbedingte Höchsgeschwindigkeit 45 km/h
Alter
- ab 16 Jahre
theoretische Ausbildung [á 90 min]
- 12 Stunden Grundstoff
- 2 Stunden klassenspezifischer Stoff
praktische Ausbildung [á 45 min] (bei Vorbesitz Klasse A)
- nach Bedarf
- keine Sonderfahrten
Besonderheiten
- keine
Mofa
Fahrzeug
- Mofa
Alter
- ab 15 Jahre
theoretische Ausbildung [á 90 min]
- 6 Stunden Grundstoff
praktische Ausbildung
- 90 Minuten Fahrstunde
Besonderheiten
- nur Theoretische Prüfung