Autoführerscheine

Klasse B (auch Automatik)

Fahrzeug

  • KFZ bis 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht
  • mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
  • max. 8 Sitzplätze außer Fahrersitz
  • Kombination aus Zugfahrzeug Klasse B und Anhänger > 750 kg zulässiges Gesamtgewicht (bis 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht des Gespanns)

Alter

  • ab 18 Jahre

theoretische Ausbildung [á 90 min]

  • 12 Stunden Grundstoff
  • 2 Stunden klassenspezifischer Stoff

praktische Ausbildung [á 45 min]

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

Besonderheiten

  • Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen.
  • Einschluss L und AM

Klasse BF17

Fahrzeug

  • KFZ bis 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht
  • mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
  • max. 8 Sitzplätze außer Fahrersitz
  • Kombination aus Zugfahrzeug Klasse B und Anhänger > 750 kg zulässiges Gesamtgewicht (bis 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht des Gespanns)

Alter

  • ab 17 Jahre

theoretische Ausbildung [á 90 min]

  • 12 Stunden Grundstoff
  • 2 Stunden klassenspezifischer Stoff

praktische Ausbildung [á 45 min]

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

Besonderheiten

  • Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen.
  • Einschluss L und AM

Klasse BE

Fahrzeug

  • Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und Anhänger zwischen 750 kg und 3500 kg (zulässiges Gesamtgewicht), die nicht unter Klasse B bzw. B96 fällt

Alter

  • ab 18 Jahre

theoretische Ausbildung [á 90 min]

  • entfällt bei Vorbesitz Klasse B

praktische Ausbildung [á 45 min]

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrten
  • 1 Nachtfahrten

Besonderheiten

  • Bei Lkw mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängerlast max. das 1,5fache des zugelassenen Gesamtgewichts des ziehenden Fahrzeugs betragen.
  • Der Antrag auf Klasse BE kann zusammen mit dem Antrag auf Klasse B gestellt werden. Die Prüfung der Klasse BE darf aber erst abgelegt werden, wenn die der Klasse B bestanden ist.
  • Vorbesitz Klasse B ist Voraussetzung

Motorradführerscheine

Klasse A

Fahrzeug

  • Krafträder (Motorräder), auch mit Beiwagen
  • Hubraum > 50cm³ bzw. Geschwindigkeit > 45 km/h
  • dreirädrige Kfz mit Leistung > 15 kW
  • ohne Leistungsbeschränkung nach oben


Alter

  • 24 Jahre für Motorräder (bei Direkteinstieg)
  • 21 Jahre für dreirädrige Kfz
  • 20 Jahre bei min. 2 Jahren Vorbesitz A2


theoretische Ausbildung [á 90 min]

  • 12 Stunden Grundstoff
  • 4 Stunden klassenspezifischer Stoff
  • bei min. 2 Jahre Vorbesitz A2: theoretische Ausbildung nicht vorgeschrieben


praktische Ausbildung [á 45 min]

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten
  • bei Vorbesitz A2 (weniger als 2 Jahre) oder Vorbesitz A1:
  • 3 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 1 Nachtfahrt
  • bei min. 2 Jahren Vorbesitz A2: keine praktische Ausbildung vorgeschrieben


Besonderheiten

  • Einschluss A1 und AM

Klasse A2

Fahrzeug

  • Krafträder mit und ohne Beiwagen
  • ab 50 ccm Hubraum
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit > 45 km/h
  • Leistung nicht mehr als 35 kW; Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg


Alter

  • ab 18 Jahre


theoretische Ausbildung [á 90 min]

  • 12 Stunden Grundstoff
  • 4 Stunden klassenspezifischer Stoff
  • bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz A1: theoretische Ausbildung nicht vorgeschrieben


praktische Ausbildung [á 45 min]

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten
  • bei Vorbesitz A1 (weniger als 2 Jahre):
  • 3 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 1 Nachtfahrt
  • bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz A1: praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben


Besonderheiten

  • Einschluss A1 und AM

Klasse A1

Fahrzeug

  • Leichtkrafträder zwischen 50 ccm und 125 ccm Hubraum
  • Leistung bis 11 kW und Leistungsgewicht bis 0,1 kW/kg
  • dreirädrige Kfz bis 15 kW


Alter

  • ab 16 Jahre


theoretische Ausbildung [á 90 min]

  • 12 Stunden Grundstoff
  • 4 Stunden klassenspezifischer Stoff
  • praktische Ausbildung [á 45 min]
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten


Besonderheiten

  • Einschluss AM

Klasse AM

Fahrzeug

  • zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder (Mopeds / Mokicks / Trikes) und Fahrräder mit Hilfsmotor
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads) mit max. 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen Batterien nicht eingeschlossen)
  • maximaler Hubraum 50 ccm bzw. maximale Nennleistung 4 kW
  • bauartbedingte Höchsgeschwindigkeit 45 km/h


Alter

  • ab 16 Jahre


theoretische Ausbildung [á 90 min]

  • 12 Stunden Grundstoff
  • 2 Stunden klassenspezifischer Stoff


praktische Ausbildung [á 45 min] (bei Vorbesitz Klasse A)

  • nach Bedarf
  • keine Sonderfahrten


Besonderheiten

  • keine

Mofa

Fahrzeug

  • Mofa


Alter

  • ab 15 Jahre


theoretische Ausbildung [á 90 min]

  • 6 Stunden Grundstoff


praktische Ausbildung 

  • 90 Minuten Fahrstunde 


Besonderheiten

  • nur Theoretische Prüfung